| Möglichst nicht auf
befahrenen Straßen! Wegführung auf
befahrenen Straßen einschließlich ungesicherter Staßenquerungen muss auf ein Minimum
reduziert werden! Maximal 3 % eines Wanderwegs und keinesfalls mehr als 200 m an
einem Stück sind zulässig.
Kommentar der Füße:
wir verzichten gerne auf harten, schmutzigen Boden ebenso wie auf den Stress, zur Seite
springen zu müssen, wenn Autos kommen. Gut, dass die Wanderexperten uns das nicht zumuten
wollen!
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Barfußparkführer |