Möglichst nicht auf befahrenen Straßen!

Wegführung auf befahrenen Straßen einschließlich ungesicherter Staßenquerungen muss auf ein Minimum reduziert werden! Maximal 3 % eines Wanderwegs und keinesfalls mehr als 200 m an einem Stück sind zulässig.

Kommentar der Füße:
wir verzichten gerne auf harten, schmutzigen Boden ebenso wie auf den Stress, zur Seite springen zu müssen, wenn Autos kommen. Gut, dass die Wanderexperten uns das nicht zumuten wollen!

 

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